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Geldauflagen – Gemeinsam gegen Einsamkeit im Alter
Mit Geldauflagen helfen Sie uns, alten Menschen ein Leben in Würde und sozialer Einbindung zu ermöglichen. Freunde alter Menschen e.V. ist deutschlandweit als gemeinnützige Organisation in den Listen aller Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften eingetragen und erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Ihre Unterstützung durch Bußgelder oder Auflagenbeträge fließt gezielt in unsere Programme zur Bekämpfung der Altersarmut und Isolation.

Sicher und Transparent – Unsere Zusicherung an Gerichte und Staatsanwaltschaften
Freunde alter Menschen e.V. sichert Ihnen eine präzise und schnelle Abwicklung zu. Wir garantieren:
- Umgehende Benachrichtigung über zugewiesene Beträge sowie eingehende und ausstehende Zahlungen
- Strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für Ihre Sicherheit
- Rechenschaftspflicht gegenüber OLGs und Staatsanwaltschaften, gemäß allen Vorgaben
- Zweckgebundene Verwendung der eingegangenen Gelder ausschließlich für unseren gemeinnützigen Auftrag
- Umgehende Information über Satzungsänderungen, sofern diese steuerliche Auswirkungen haben
- Anerkannte Gemeinnützigkeit mit Verzicht auf Zuwendungsbestätigungen für Bußgelder